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Pensionskassen: Ministerium veröffentlicht neue Besteuerungsgrundsätze

02.08.2016

BMF-Schreiben zur Besteuerung von schweizerischen Pensionskassen veröffentlicht. Ministerium bestätigt darin Rechtsauffassung der CDU-Abgeordneten. Überarbeitete Besteuerungsgrundsätze gelten für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Pensionskassen.

Gute Nachricht für Grenzgänger und Finanzämter in der Region Hochrhein-Bodensee: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27. Juli 2016 das BMF-Schreiben zur überarbeiteten einkommensteuerlichen Behandlung des schweizerischen Pensionskassensystems veröffentlicht. Darüber informieren die südbadischen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger, Thorsten Frei, Andreas Jung, Gabriele Schmidt und Armin Schuster in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Mit dem BMF-Schreiben schafft das Bundesfinanzministerium Klarheit bei der einkommensteuerlichen Behandlung der Beiträge und Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge. Damit geht für die betroffenen Steuerbürger und die Steuerverwaltung in Deutschland eine jahrelange rechtliche Hängepartie zu Ende. Das ist auch ein großer Erfolg für uns CDU-Abgeordnete aus der Region, da wir uns seit 2007 für eine steuerliche Differenzierung zwischen obligatorischer und überobligatorischer Absicherung einsetzen, um eine überhöhte Besteuerung der Leistungen aus zusätzlicher freiwilliger Vorsorge abzuwenden. Das BMF-Schreiben bestätigt nunmehr diese Unterscheidung, die sinnvollerweise sowohl für privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Pensionskassen gilt“, so die CDU-Abgeordneten.

Die Abgeordneten hatten sich nach den Mitte Juni 2015 veröffentlichten Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Beurteilung der Auszahlungen aus privatrechtlichen schweizerischen Pensionskassen an Finanz-Staatssekretär Michael Meister (CDU) gewandt und von diesem die Zusage erhalten, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer sachgerechten bundeseinheitlichen Regelung einzusetzen. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist das nun veröffentlichte BMF-Schreiben, das am 27. Juli 2016 an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt wurde und in den nächsten Tagen auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht wer-den soll. Die Abgeordneten kündigten an, sich nun für eine zügige Umsetzung der Besteuerungsgrundsätze in der Steuerverwaltung einsetzen zu wollen.

Hintergrund: Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hatte mit Verwaltungsverfügung vom 19. September 2005 das schweizerische Pensionskassensystem insgesamt als gesetzliche Rentenversicherung qualifiziert und bislang keine Differenzierung zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und der überobligatorischen Absicherung vorgenommen. Diese Differenzierung ist allerdings nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BFH geboten und war vom Finanzgericht Baden-Württemberg auch wiederholt vorgenommen worden. Der BFH bestätigte damit die Rechtsauffassung, die die CDU-Abgeordneten wiederholt in Gesprächen mit der Finanzverwaltung vertreten haben. Eine Arbeitsgruppe des BMF hat daraufhin die neuen Besteuerungsgrundsätze für die Ein- und Auszahlungsphase erarbeitet.


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