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Flughafen Zürich: Wachstum ja – Export der Belastungen nach Deutschland nein!

27.10.2016

CDU-Abgeordnete reagieren mit Unverständnis auf Äußerungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV)

Die im Vorfeld der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) in Zürich geäußerte Behauptung seitens der ADV, gegenüber den Erweiterungsplänen des Flughafens Zürich bestünden auf deutscher Seite „ideologische Blockaden“ weisen die CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Gabriele Schmidt sowie der CDU-Landtagsabgeordnete Felix Schreiner als „blanken Unsinn“ zurück. „Die ADV sollte zur Kenntnis nehmen, dass Abgeordnete gewählt werden, um die Interessen ihrer Bürger zu vertreten; sie sind keine Lobbyvertreter ausländischer Flughäfen“, stellen Dörflinger, Schmidt und Schreiner in einer Presseerklärung fest.

Es habe im Übrigen in der Vergangenheit niemand die Erweiterungspläne in Zürich im Grundsatz in Frage gestellt. Die Abgeordneten legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass nach dem Völkergewohnheitsrecht Belastungen, die mit Einrichtungen der Infrastruktur einhergehen, zunächst und vor allem auf dem eigenen Territorium abzuarbeiten sind, bevor man diese ins Ausland abschiebt. Dieser Grundsatz des internationalen Rechts müsste eigentlich auch der ADV präsent sein. Der Nachweis, weshalb die Schweiz den deutschen Luftraum überhaupt im vorhandenen Maße in Anspruch nehme, stehe aber nach wie vor aus.

Bereits jetzt würde durch die Pläne zum so genannten Betriebsreglement 2014 (BR2014) der Versuch unternommen, die bereits vorhandene hohe Belastung des süddeutschen Grenzraumes durch An- und Abflugverkehr aus und von Zürich auf Dauer zu steigern. Wenn man sich dann die Prognosen des Schweizer Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) in seinem Bericht „Perspektiven des schweizerischen Personen- und Güterverkehrs bis 2040“ ansehe, die bis 2040 von einer 75prozentigen Steigerung der Passagierzahlen in Zürich sprechen, könne man sich leicht ausmalen, was schon in wenigen Jahren in Sachen Flugverkehrsbelastung am Hochrhein und im Südschwarzwald los sei.

Thomas Dörflinger, Gabriele Schmidt und Felix Schreiner abschließend: „Wir bleiben daher bei unserer gegenüber dem Bundesverkehrsministerium mehrfach kommunizierten Haltung, dass der Antrag auf Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung als Voraussetzung für BR2014 nicht genehmigungsfähig ist und dem Antrag daher durch die Bundesregierung nicht entsprochen werden darf.“


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